Gesetzblätter
Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt, der als amtlich gilt; Korrekturen müssen durch veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden.
Die Fertigung erfolgt am Häufigsten in Blattform, bei mehr als einem Blatt wird immer ein kompletter Satz gefertigt.